Teilnahmebedingungen

TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR DAS FESTIVAL DER UTOPIE
FREITAG 3. BIS SONNTAG 5.06.2016


1. Veranstalter

Veranstalterin des Festival der Utopie ist die Allianz für die Region GmbH.

2. Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die am Festivaltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.

3. Ticketerwerb und Teilnahmebestätigung

Die Bestellung der Tickets für das Festival der Utopie erfolgt ausschließlich über die Service Plattform Eventbrite, dessen Nutzungsbedingungen ebenfalls gelten und zu beachten sind. Die Nutzungsbedingungen von Eventbrite sind unter folgendem Link zu finden: Eventbrite Nutzungsbedingungen

4. Teilnahmebeitrag

Die Teilnahme am Festival der Utopie ist kostenpflichtig. Für ein Ticket wird insgesamt ein Entgelt in Höhe von 50,00 € fällig bzw. 30,00 € für ein ermäßigtes Ticket, welches von Studenten, Auszubildenden und Empfängern von Sozialleistungen erworben werden kann. Kern des Festivalprogramms ist die Teilnahme an einem von zehn Workshops. Im Ticketpreis inbegriffen sind außerdem alle Mahlzeiten, Snacks und Getränke sowie die Möglichkeit auf dem Festivalgelände über die Nacht hinweg zu campen oder die Turnhalle der gegenüberliegenden Schule für die Übernachtung zu nutzen.

5. Leistungen

Die Veranstalterin bietet mit Unterstützung des event service bs, der von Anshelm-Möller und Zerwas GbR (von A und Z) und der Wolfsburg AG, die Planung, Organisation und Durchführung des Festival der Utopie nach individuellem Programm an. Für das Programm sind grundsätzlich die Angaben auf der Website maßgeblich. Die Allianz für die Region GmbH behält sich kurzfristige Änderungen vor.

6. Leitung

Alle Programmpunkte werden durch Mitarbeiter_innen der Veranstalterin, Werkstattleiter_innen sowie Hilfskräfte geleitet, deren Anweisungen Folge zu leisten sind.

7. Verhalten der Teilnehmenden am Veranstaltungsort

Die Veranstaltung beginnt am Freitagmorgen, den 3. Juni 2016 auf dem Gelände der alten Zeilfelder Pumpenfabrik in Helmstedt und endet dort am Sonntagabend, den 6. Juni 2016. Der Ort ist nicht barrierefrei. Die Allianz für die Region GmbH ist berechtigt, Teilnehmende, die den Anordnungen der Mitarbeiter_innen, Werkstattleitern_innen sowie Hilfskräften zuwider handeln, gegen die Festivalordnung verstoßen oder strafbare Handlungen begehen, des Veranstaltungsortes zu verweisen. Die Teilnehmenden erklären durch den Erwerb eines Tickets oder die Teilnahme am Festival ihr Einverständnis zu solchen Maßnahmen und verpflichten sich, alle hierdurch entstehenden Kosten zu tragen. Die Teilnehmenden müssen sich zu Beginn des Festivals am Infopoint anmelden. Sollten Teilnehmende die Veranstaltung vor dem offiziellen Veranstaltungsende am Samstagabend verlassen wollen, sind sie verpflichtet, die Veranstalterin in Kenntnis zu setzen. Weiterhin wird den Teilnehmern die Möglichkeit geboten, auf dem Festivalgelände zu campen oder in der Turnhalle der gegenüberliegenden Schule. Für die Inanspruchnahme dieser Möglichkeit wird kein zusätzliches Entgelt erhoben. Es ist aber zwingend zu beachten, dass jegliche Art von Müll und anderen Gegenstände nach Beendigung der Veranstaltung zu entsorgen bzw. mitzunehmen ist. Im Allgemeinen ist das Veranstaltungsgelände in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten.

8. Gesundheitszustand der Teilnehmenden

Ergibt der gesundheitliche Zustand des_der Teilnehmer_in, dass die Teilnahme am Programm nicht möglich ist, kann die Veranstalterin ihn_sie vom Festival ausschließen.

9. Haftung und Haftungsausschluss

Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung an mitgebrachten (Wert-)Gegenständen (insbesondere Campingausrüstung) übernimmt die Veranstalterin keine Haftung. Die Teilnehmenden sind durch die Veranstalterin sowohl während der Veranstaltung als auch auf dem Hin- und Rückweg nicht versichert. Die Teilnehmenden nehmen an der Veranstaltung auf eigene Gefahr teil. Mit der Ticketbestellung erklären sie, dass sie die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für von ihnen verursachte Schäden tragen. Für von der Veranstalterin, deren Mitarbeiter_innen, Werkstattleiter_innen sowie Hilfskräften, verschuldete Schäden gilt: Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der_die Teilnehmer_in vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht). Insoweit gilt die Haftung für jeden Grad des Verschuldens. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise entstandenen Schadens begrenzt. Soweit die Haftung gegenüber der Veranstalterin ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Mitarbeiter_innen und sonstigen Erfüllungsgehilfen. Die Veranstalterin und/oder deren Mitarbeiter_innen sowie sonstige Erfüllungsgehilfen haften ferner nicht für Schäden, die auf dem Weg zur oder von der Veranstaltung eintreten.

10. Rücktritt

Die Allianz für die Region GmbH ist berechtigt bis zwei Wochen vor Beginn das Programm abzusagen, wenn die dafür vorgegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder andere triftige Gründe eintreten. Die Teilnehmer können bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn über die Serviceplattform Eventbrite oder per E-Mail an hallo@festival-der-utopie.de die gebuchten Tickets stornieren. Bei Abmeldung später als 2 Wochen vor der Veranstaltung (auch bei Krankheit) können die Kosten nur erstattet werden, wenn der Platz noch nachbesetzt werden kann.

11. Veröffentlichung von Bildmaterial und Namen

Die Teilnehmenden erklären sich zeitlich unbefristet damit einverstanden, dass das aufgenommene Ton- oder Bild-Material im Zusammenhang mit der Darstellung des Festival der Utopie zeitlich, örtlich und inhaltlich uneingeschränkt im Ganzen und in Teilen unentgeltlich vervielfältigt, verbreitet und öffentlich vorgeführt werden darf (in sämtlichen Medien, insbesondere in Film, Funk, Fernsehen, Multimedia, sämtliche Bild-, Tonträger und Abrufsysteme, DVD u.ä, sowie in den sozialen Netzwerken). Ebenfalls sind die Teilnehmenden damit einverstanden, dass in diesem Zusammenhang ggf. auch ihr Name genannt werden darf, wenn sie nicht vor Beginn des Festivals schriftlich widersprochen haben.

12. Datenschutz

Die im Rahmen der Ticketbestellung erhobenen personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Teilnahmeabwicklung sowie der Bearbeitung von Teilnehmer_innen gespeichert und genutzt. Eine Verarbeitung und Nutzung der Daten für Zwecke der Werbung (Newsletter u.ä.) erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung und kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt.

13. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, undurchsetzbar oder ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen undurchsetzbaren oder ungültigen Bestimmung soll eine Regelung treten, die dem Willen der Parteien soweit wie rechtlich zulässig nahe kommt. Dies gilt auch für Vertragslücken.Bei unwirksamen Leistungsbestimmungen gilt das jeweils zulässige Maß.
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Braunschweig. Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und all solchen Normen, die zur Anwendung nicht deutschen Rechts führen würden.

Kontakt

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Email: hallo@festival-der-utopie.de
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